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BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
Das Recht der Verwalterin, die Wohnungseigentümerin in dem vorliegenden Verfahren zu vertreten sowie Rechtsanwälte mit deren Vertretung zu beauftragen, ergibt sich danach aus dem Verwaltervertrag vom 19.7.1991 und aus § 11 Nr. 3 b der Gemeinschaftsordnung (vgl. BayObLGZ 1988, 287/289, 290). - BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
Daß zur Zeit der Entscheidung des Landgerichts die Jahresabrechnung 1992/1993 oder ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen war, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen, dazu wäre sie trotz der Amtsermittlungspflicht des Tatrichters im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 12 FGG ) aber gehalten gewesen, wenn sich aus solchen Beschlüssen eine verminderte Beitragspflicht der Antragsgegnerin ergeben sollte (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170/1171). - BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 143/93
Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder …
Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
d) Zu den Einwendungen, die die Antragsgegnerin vorbringt, hat der Senat in dem Beschluß vom 10.3.1994 im Verfahren 2Z BR 143/93 Stellung genommen; in diesem Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer, aber mit denselben Beteiligten und denselben Verfahrensbevollmächtigten hatte die Antragsgegnerin die gleichen Einwendungen erhoben.
- OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer …
Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung kommt in aller Regel nicht in Betracht, weil die Wohnungseigentümer auf den rechtzeitigen Eingang der Gelder angewiesen sind (BayObLG 2 Z BR 143/93 = WuM 1994, 570 = WE 1995, 93; 2 Z BR 21/94 = WuM 1995, 54 = WE 1995, 247).