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   BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94   

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https://dejure.org/1994,9066
BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94 (https://dejure.org/1994,9066)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 2Z BR 21/94 (https://dejure.org/1994,9066)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 2Z BR 21/94 (https://dejure.org/1994,9066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
    Das Recht der Verwalterin, die Wohnungseigentümerin in dem vorliegenden Verfahren zu vertreten sowie Rechtsanwälte mit deren Vertretung zu beauftragen, ergibt sich danach aus dem Verwaltervertrag vom 19.7.1991 und aus § 11 Nr. 3 b der Gemeinschaftsordnung (vgl. BayObLGZ 1988, 287/289, 290).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
    Daß zur Zeit der Entscheidung des Landgerichts die Jahresabrechnung 1992/1993 oder ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen war, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen, dazu wäre sie trotz der Amtsermittlungspflicht des Tatrichters im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 12 FGG ) aber gehalten gewesen, wenn sich aus solchen Beschlüssen eine verminderte Beitragspflicht der Antragsgegnerin ergeben sollte (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170/1171).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 143/93

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94
    d) Zu den Einwendungen, die die Antragsgegnerin vorbringt, hat der Senat in dem Beschluß vom 10.3.1994 im Verfahren 2Z BR 143/93 Stellung genommen; in diesem Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer, aber mit denselben Beteiligten und denselben Verfahrensbevollmächtigten hatte die Antragsgegnerin die gleichen Einwendungen erhoben.
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung kommt in aller Regel nicht in Betracht, weil die Wohnungseigentümer auf den rechtzeitigen Eingang der Gelder angewiesen sind (BayObLG 2 Z BR 143/93 = WuM 1994, 570 = WE 1995, 93; 2 Z BR 21/94 = WuM 1995, 54 = WE 1995, 247).
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